RIBE Schäden, Haftung & Versicherung: Der komplette Vermieter-Guide (2026)
Was passiert, wenn dein Mieter stürzt? Wir erklären die Helvetia-Gruppenversicherung, den Selbstbehalt in CH und DE, das fehlerfreie Übergabeprotokoll und den Schadensablauf Schritt für Schritt — inklusive SF-Klasse und häufigster Bedenken.
Ein Leitfaden für alle, die ihr Motorrad über RIBE vermieten und wissen wollen, was im Schadenfall wirklich passiert. Ergänzend zu unserem Preise-, Provisions- und Auszahlungs-Guide.
Wer sein Motorrad zum ersten Mal über RIBE (RIBE Moto AG, ribeme.com) vermietet, stellt sich vor allem eine Frage: „Was passiert, wenn mein Mieter stürzt?” Die gute Nachricht vorweg — dank der Kollektivlösung mit der Helvetia läuft im Schadenfall alles zwischen RIBE und der Helvetia ab. Deine private Motorradversicherung wird gar nicht erst kontaktiert. Dieser Artikel erklärt die Mechanik im Detail, zeigt dir das fehlerfreie Übergabeprotokoll und führt dich Schritt für Schritt durch den Schadenfall.
1. Fakten-Check: Die RIBE-Versicherung auf einen Blick
Kurz und bündig — alle zentralen Fakten für den schnellen Überblick:
- Versicherungspartnerin: Offizielle Partnerin ist die Helvetia. Während der gesamten Mietdauer ist das Motorrad versichert — in der Schweiz Vollkasko, in Deutschland gegen Haftpflicht- als auch Kaskoschäden (Teil- und Vollkasko).
- Deine Privatversicherung bleibt unberührt: „Eine allfällige bestehende Motorrad Versicherung des Vermieters wird bei einem Schadensfall nicht belastet.” Die Schadensabwicklung läuft ausschließlich zwischen RIBE und der Helvetia — nicht über deinen eigenen Versicherer.
- Selbstbehalt Schweiz: Vollkasko/Kollision 1.000,00 CHF, Teilkasko 500,00 CHF, Haftpflicht 500,00 CHF (gemäß AGB Schweiz).
- Selbstbehalt Deutschland: Kasko (Kollision) 1.000,00 EUR, Teilkasko 500,00 EUR; bei Haftpflichtschaden laut aktuellen FAQ von RIBE kein Selbstbehalt.
- Selbstbehalt reduzierbar: Der Kasko-Selbstbehalt kann während des Buchungsprozesses gegen Aufpreis reduziert werden.
- Selbstbehalt trägt der Mieter: Der Selbstbehalt wird im Schadenfall fällig und von RIBE beim Mieter eingetrieben — nicht bei dir als Vermieter.
- Schutz der Schadenfreiheitsklasse (Schweiz explizit): „Die Helvetia deckt im Falle eines Haftpflichtschadens sowohl den Selbstbehalt als auch den Bonusverlust ab, sodass für den Vermieter kein finanzieller Schaden entsteht.”
- Inklusive: 24/7-Assistance, Pannendienst und Ersatzmotorrad bei einem Schaden.
- Voraussetzung für die Deckung: Ein vollständig ausgefülltes Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
- Mindestalter & Fahrerlaubnis: Zahlreiche Inserate weisen 21 Jahre aus; die AGB nennen 18 Jahre mit anerkanntem Führerausweis als Minimum. Maßgeblich sind die individuellen Vorgaben des Vermieters.
2. Wie die Helvetia-Plattformversicherung funktioniert
Die Versicherung „umhüllt” das Buchungsfenster
Das Grundprinzip von RIBE ist eine Kollektiv- bzw. Gruppenversicherung über die Helvetia, die sich exakt um das Mietfenster legt. Sobald eine Buchung bestätigt ist und die Mietdauer läuft, ist das Motorrad über die Helvetia-Police versichert:
- Die Versicherung gilt während der Mietdauer — von der Übergabe bis zur Rückgabe.
- In der Schweiz ist das Motorrad europaweit Vollkasko versichert; in Deutschland gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden.
- Räumlich gilt die Deckung „in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas, sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten”. Ausgenommen sind u. a. Russische Föderation, Weißrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan und Iran.
- In Deutschland wird die Police als Gruppenversicherung (AKB) geführt (Dokument „Gruppenversicherung-AKB-2022”). Risikoträger ist die Helvetia; verwaltet und vermittelt wird die Police durch Qover SA (Brüssel). Schadenmeldung DE über Qover-Formular:
https://tinyurl.com/qover-ribe. - Wird die Mietdauer verlängert, muss RIBE laut AGB unverzüglich informiert werden.
Wichtig: Deine private Motorradversicherung haftet nicht und wird nicht belastet. „Der Schaden wird nicht bei der Versicherung des Vermieters angemeldet, sondern bei RIBE Moto AG.” Die Eintreibung des Selbstbehaltes übernimmt RIBE.
Zusätzlich integriert die RIBE/Helvetia-Lösung eine 24/7-Assistance sowie ein Ersatzmotorrad bei einem Schaden. Pannenassistance: CH Policen-Nr. 7.285.914, DE Policen-Nr. 4.001.478.255.
Wirkt sich ein Sturz des Mieters auf meine SF-Klasse aus?
Schweiz: RIBE formuliert explizit: „Die Helvetia deckt im Falle eines Haftpflichtschadens sowohl den Selbstbehalt als auch den Bonusverlust ab, sodass für den Vermieter kein finanzieller Schaden entsteht.” Ein Bonusverlust ist somit abgesichert. Vorbehalt: „Die Haftung des Fahrzeugs kann leider gesetzlich nicht verändert werden. Die Regelung des eigentlichen Haftpflichtschadens obliegt dem Versicherer des Motorrads.”
Deutschland: Hier ist die Rechtslage über die Vorrangigkeit gelöst: „Ja, das Motorrad ist während der Mietdauer gegen Haftpflichtschäden versichert. Diese Haftpflichtversicherung geht der Haftpflichtversicherung des Vermieters vor.” Da der Schaden bei RIBE/Helvetia angemeldet wird und nicht bei deinem privaten Versicherer, wird deine private Police faktisch nicht in Anspruch genommen — und damit auch keine Rückstufung deiner SF-Klasse ausgelöst.
Zur Einordnung: Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist das Bonussystem der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko; sie wird für beide Sparten getrennt geführt, in der Teilkasko gibt es keine SF-Klasse. Nach einem selbstverschuldeten Schaden folgt normalerweise eine Rückstufung — genau das soll bei RIBE durch die separate Gruppenpolice vermieden werden.
Ehrliche Einordnung: Für Deutschland findet sich in den RIBE-Materialien kein ausdrücklicher Satz zum expliziten Schutz der Schadenfreiheitsklasse, wie es ihn für die Schweiz gibt („Bonusverlust”). Der Schutz ergibt sich in Deutschland aus dem Vorrang der Gruppenversicherung und der Tatsache, dass dein eigener Versicherer nicht kontaktiert wird. Wir empfehlen daher, dir diesen Punkt vor der ersten Vermietung von RIBE schriftlich bestätigen zu lassen und den Vorgang zu dokumentieren.
Selbstbehalt im Detail

| Deckung | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Vollkasko / Kollision (Kasko) | 1.000,00 CHF | 1.000,00 EUR |
| Teilkasko | 500,00 CHF | 500,00 EUR |
| Haftpflicht | 500,00 CHF | Kein Selbstbehalt (laut FAQ) |
Ergänzende Hinweise:
- Der Selbstbehalt kann während des Buchungsprozesses gegen einen Aufpreis reduziert werden — ein Vorteil, den du bewusst an potenzielle Mieter kommunizieren kannst.
- Zur Datenlage transparent: Auf einzelnen RIBE-Seiten steht für Teilkaskoschäden „entfällt der Selbstbehalt”, während die tabellarische Übersicht 500,00 CHF/EUR ausweist. In den AGB (Schweiz) sind die Werte klar benannt: Haftpflicht 500,00 CHF, Vollkasko 1.000,00 CHF, Teilkasko 500,00 CHF, Schutzbekleidung versichert bis 3.000,00 CHF, Deckungssumme bis 100 Mio. CHF.
- Der Selbstbehalt wird nur fällig, „wenn er während der Mietdauer passiert. Z.B. der Mieter lässt das Motorrad fallen oder verursacht einen Selbstunfall etc.” — und er wird von RIBE beim Mieter eingezogen.
Direktvergleich: Privatversicherung vs. RIBE-Plattformversicherung
| Kriterium | Deine private Motorradversicherung | RIBE/Helvetia-Plattformversicherung |
|---|---|---|
| Geltungszeitraum | Ganzjährig für private Nutzung | Ausschließlich während der bestätigten Mietdauer |
| Wer meldet den Schaden? | Du selbst bei deinem Versicherer | RIBE meldet bei Helvetia; du meldest nur an RIBE |
| Wird sie im Mietschaden belastet? | Nein — „wird bei einem Schadensfall nicht belastet” | Ja — sie ist die zuständige Police während der Miete |
| SF-Klasse / Bonusverlust | Bleibt unberührt | CH: Bonusverlust ausdrücklich gedeckt; DE: Vorrang der Gruppenpolice |
| Selbstbehalt | Dein vertraglicher Eigenanteil | Kasko 1.000, Teilkasko 500, trägt der Mieter |
| Eintreibung Selbstbehalt | — | RIBE zieht ihn beim Mieter ein |
| Assistance / Ersatzmotorrad | Nur falls separat vereinbart | 24/7-Assistance, Pannendienst, Ersatzmotorrad inklusive |
3. Das fehlerfreie Übergabeprotokoll: Dein Schutz vor Streitfällen
Das Übernahme- und Rückgabeprotokoll ist das Herzstück deiner Absicherung. RIBE formuliert unmissverständlich: „Füllt zwingend das Übernahme- und Rückgabeprotokoll. Ohne vollständig ausgefülltes Protokoll, können wir dir eine Versicherungsdeckung im Schadenfall nicht sicher garantieren.” Auch die AGB bestätigen: „Bei der Übergabe des Motorrades sind der Mietvertrag inkl. Übergabeprotokoll und die Versicherungspolice vom Vermieter und Mieter wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Bei Unterlassung kann kein Versicherungsschutz garantiert werden.”
Das Protokoll ist vollständig digital und papierlos direkt in der RIBE-App bzw. im Profil unter der jeweiligen Buchung zu finden. Im unabhängigen Praxistest des Fachportals 1000PS wird es treffend beschrieben: „Das Übergabeprotokoll von RIBE gibt einen roten Faden für die Fahrzeugübergabe und deckt alle wichtigen Punkte ab.”
Diese 7 Foto- und Dokumentationspunkte gehören ins Protokoll
Vor der Schlüsselübergabe solltet ihr gemeinsam eine Runde ums Motorrad drehen und Folgendes fotografisch festhalten:
- Reifen — Zustand und Profiltiefe (vorne und hinten), inkl. vorhandener Beschädigungen.
- Felgen — Kratzer, Schrammen, Bordsteinschäden dokumentieren.
- Kilometerstand (Tacho) — Foto bei Übergabe und Rückgabe (entscheidend für die Abrechnung der Kilometerpauschale).
- Tankfüllstand — laut AGB wird der Kraftstofffüllstand „bei der Übergabe und Rückgabe dokumentiert”; Rückgabe mit mindestens gleichem Füllstand.
- Karosserie / Verkleidung — alle vier Seiten, bestehende Kratzer, Dellen und Steinschläge.
- Führerschein des Mieters — ein aktuelles Foto des Führerscheins wird hochgeladen und ins Protokoll eingebunden.
- Fahrzeugausweis / Kfz-Schein und vermietetes Zubehör (z. B. Koffer, GoPro, Navi).
Zum Schluss werden beide Protokolle (Übernahme und Rückgabe) von Vermieter und Mieter unterschrieben — digital direkt auf dem Smartphone.
Warum die digitalen Zeitstempel deine Auszahlung sichern
Der große Vorteil des digitalen RIBE-Protokolls: Jede Eingabe, jedes Foto und jede Unterschrift wird erfasst und nach Abschluss automatisch als Zusammenfassung per E-Mail an beide Parteien versendet. Damit lässt sich lückenlos belegen, in welchem Zustand das Motorrad übergeben und zurückgenommen wurde. Genau diese Beweiskraft entscheidet im Streitfall darüber, ob ein Schaden als „vorbestehend” oder als „während der Miete entstanden” gilt.
Ein zentraler AGB-Hinweis, den viele übersehen: „Erkennbare Mängel, welche nicht protokolliert werden, gelten als genehmigt.” Und weiter: „Das Rücknahmeprotokoll ist samt geschätztem Reparaturaufwand innert 48 Stunden auf der Plattform unterzeichnet zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete oder eine ganz unterlassene Zusendung des Rücknahmeprotokolls hat zur Folge, dass die Rückgabe als mängelfrei gilt.”
Praxis-Tipp: Mache die Fotos immer bei Tageslicht, sauberem Motorrad und aus konstanten Blickwinkeln — bei Übergabe UND Rückgabe identisch. So sind Vorher-/Nachher-Vergleiche eindeutig.
4. Schritt-für-Schritt: Was tun im Schadensfall?
Bleib ruhig — die RIBE/Helvetia-Lösung ist genau für diesen Moment gebaut.
Schritt 1: Sofortige Dokumentation vor Ort
- Unfall mit Personen- oder Fremdschaden: Zuerst Menschen versorgen, Unfallstelle sichern, ggf. Polizei rufen. Bei Diebstahl/Entwendung bist du verpflichtet, „uns und der Polizei dies unverzüglich anzuzeigen”.
- Schaden fotografisch festhalten: Der Vermieter dokumentiert den Schaden „auf dem Rücknahmeprotokoll und fertigt qualitative Fotos an”.
- Notfall-Hotline nutzen: In Deutschland im Unfallfall +49 800 000 9619 anrufen und angeben, dass du Mieter eines RIBE-Motorrads bist. Bereithalten: Motorradmarke und -modell sowie das Kennzeichen. Hinweis: Auf dem Qover-Schadenformular selbst ist teilweise eine abweichende Notrufnummer +49 800 000 4224 genannt — im Zweifel beide notieren.
- Panne (kein Unfall): 24/7-Assistance unter +41 58 280 30 00 kontaktieren und die passende Policen-Nr. angeben (CH 7.285.914 / DE 4.001.478.255).
Schritt 2: Meldung über RIBE-Support innerhalb der Fristen
- Frist: „Jeder Schaden, welcher zu einer Leistung führen kann, muss innerhalb einer Woche bei uns gemeldet werden.” Melde also zeitnah — idealerweise sofort.
- Meldeweg: Der Vermieter informiert RIBE „per Telefon oder E-Mail”. In Deutschland zusätzlich über das Qover-Formular:
https://tinyurl.com/qover-ribe. - Wichtig: Melde nicht bei deiner eigenen Versicherung. „Der Schaden wird nicht bei der Versicherung des Vermieters angemeldet, sondern bei RIBE Moto AG.”
Schritt 3: Kostenvoranschlag, Gutachter und Auszahlung
- Reparaturschätzung: Das Rücknahmeprotokoll ist „samt geschätztem Reparaturaufwand innert 48 Stunden auf der Plattform unterzeichnet zur Verfügung zu stellen”.
- Gutachter bei Härtefällen: „Bei Härtefällen kann RIBE einen neutralen und ausgewiesenen Schadensexperten zur Schadensbeurteilung bestellen. Die Beurteilung des Experten ist für beide Parteien verbindlich.”
- Totalschaden: „Im Falle eines Totalschadens wird dir der Zeitwert des Motorrads vergütet” — gemäß AVB/AKB der Helvetia.
- Abwicklung & Auszahlung: Die eigentliche Schadensabwicklung „läuft zwischen RIBE und Helvetia”. RIBE koordiniert, treibt den Selbstbehalt beim Mieter ein und wickelt die Entschädigung ab.
5. FAQ: Die 5 häufigsten Bedenken von Vermietern
Was passiert bei einem Umfaller (Sturz im Stand)?
Ein klassischer Umfaller — das Motorrad kippt beim Parken oder Rangieren um — zählt zu den Kollisions-/Kaskoereignissen. Passiert dies während der Mietdauer, greift die Kasko-Deckung, und es wird der Kasko-Selbstbehalt fällig (1.000,00 CHF bzw. 1.000,00 EUR), den der Mieter trägt. RIBE nennt genau dieses Beispiel: Der Selbstbehalt wird fällig, „wenn er während der Mietdauer passiert. Z.B. der Mieter lässt das Motorrad fallen oder verursacht einen Selbstunfall etc.” Entscheidend ist, dass der Schaden im Rückgabeprotokoll dokumentiert und mit Fotos belegt wird — sonst gilt die Rückgabe laut AGB als mängelfrei. Beachte: Rechtlich ist die Abgrenzung „Umfaller vs. Unfall” relevant — sobald der Rahmen in Mitleidenschaft gezogen wurde, spricht die Fachwelt von einem Unfallschaden.
Was, wenn der Mieter die Reifen überbeansprucht oder „Gummi verbrennt”?
Hier ist zwischen normalem Verschleiß und schädigendem Fehlverhalten zu unterscheiden. Die AGB sind eindeutig: „Die Kosten für den üblichen Gebrauch und Verschleiß des Motorrades, ebenso der Service, die Bereifung und Wartung trägt der Vermieter.” Normaler Reifenabrieb über eine Miete ist also dein unternehmerisches Risiko. Anders sieht es aus, wenn Teile „durch eine anderweitige Nutzung (z.B. eine unsachgemässe Benutzung etc.) durch den Mieter” beschädigt werden — dann haftet der Mieter. Ein durch Burnouts oder Renneinsatz ruinierter Reifen fällt in diese zweite Kategorie. Motorsportveranstaltungen, Schleuderkurse und Fahrsicherheitstrainings sind laut AGB ausdrücklich untersagt.
Wie werden Bußgeldbescheide behandelt?
Der Mieter ist für seine Verstöße selbst verantwortlich: „Während der Mietzeit ist der Mieter für etwaige Bussgelder, die er mit dem gemieteten Motorrad erhält, selbst verantwortlich.” Erhältst du als Halter einen Bußgeldbescheid per Post, kannst du „auf der Rückseite den Lenker angeben und dies der zuständigen Behörde zukommen lassen”. Für Rückfragen darfst du RIBE Moto AG als Auskunftsstelle angeben. Achtung Gebühren: Laut AGB kann RIBE für die Bearbeitung „eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 500.00 je Busse” verrechnen.
Wer haftet für technische Mängel — und was ist mit verdeckten Mängeln?
„Für technische Mängel haften sowohl Mieter als auch Vermieter.” Deine Pflicht als Vermieter: das Motorrad in strassentauglichem, verkehrssicherem Zustand mit gültiger Kontrolle, korrekten Reifen und durchgeführten Service-Intervallen zu übergeben. Der Mieter muss vor dem Losfahren die Verkehrssicherheit prüfen — „Eine Überprüfung der Reifen ist Pflicht”. Verdeckte Mängel sind laut RIBE „schwer nachzuweisen und können daher nicht versichert werden”.
Welche Zusatzkosten kann ich dem Mieter in Rechnung stellen?
Neben dem Selbstbehalt sehen die AGB mehrere pauschale Positionen vor:
- Reparatur-/Bearbeitungspauschale: „Der Vermieter kann im Falle einer Reparatur zusätzlich zu den Reparaturkosten eine pauschale Umtriebsentschädigung und Bearbeitungsgebühr von insgesamt CHF 200,00 vom Mieter verlangen.”
- Bußgeld-Bearbeitung: bis zu 500,00 CHF je Busse Bearbeitungsgebühr durch RIBE.
- Verspätete Rückgabe: „Verspätet sich der Mieter bei der Rückgabe, so kann der Vermieter zusätzlich eine Miete von CHF 50,00 je abgelaufene Stunde vom Mieter verlangen.” Ab zwei Stunden Verspätung darf der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
- Mehrkilometer: 200 km/Tag inklusive; die tatsächliche Höhe legt der Vermieter fest. Typisch: 0,50 CHF/km für Zusatzkilometer.
6. Fazit & konkrete nächste Schritte
Die RIBE/Helvetia-Lösung nimmt Vermietern das größte Risiko: Deine private Versicherung bleibt außen vor, die Abwicklung läuft zwischen RIBE und der Helvetia, und der Selbstbehalt wird beim Mieter eingetrieben — nicht bei dir. In der Schweiz ist zusätzlich der Bonusverlust bei Haftpflichtschäden ausdrücklich abgedeckt; in Deutschland schützt dich der Vorrang der Gruppenversicherung. Der Selbstbehalt beträgt bei Kollisionsschäden 1.000,00 CHF/EUR und lässt sich im Buchungsprozess gegen Aufpreis senken.
Die eine, entscheidende Stellschraube liegt aber in deiner Hand: das lückenlos ausgefüllte, fotografisch dokumentierte und beidseitig unterschriebene Übergabeprotokoll. Ohne dieses ist die Versicherungsdeckung nicht garantiert, und nicht protokollierte Mängel gelten als genehmigt. Wer hier sauber arbeitet, vermietet praktisch sorgenfrei.
Konkrete nächste Schritte:
- Vor der ersten Vermietung: AVB/AKB der Helvetia herunterladen und die für dein Land geltenden Selbstbehalte prüfen. In Deutschland zusätzlich die SF-Klassen-Behandlung vom RIBE-Support schriftlich bestätigen lassen.
- Bei jeder Übergabe: Alle sieben Foto-/Dokumentationspunkte (Reifen, Felgen, Tacho, Tank, Karosserie, Führerschein, Zubehör) erfassen und beidseitig digital unterschreiben.
- Im Schadenfall: Sofort dokumentieren → innerhalb einer Woche (idealerweise sofort) an RIBE melden → NIE bei der eigenen Versicherung melden.
- Kontrollschwelle: Sollte RIBE die Abwicklung nicht wie beschrieben über die Helvetia führen oder dein Privatversicherer kontaktiert werden, dokumentiere dies umgehend und berufe dich schriftlich auf die zitierten FAQ-/AGB-Passagen.
Für die Wirtschaftlichkeit deines RIBE-Setups (Provision, Auszahlungen, Preisstellung) siehe unseren ersten Guide zu Provision und Auszahlungsstruktur.
Caveats & Quellenlage
- Widersprüche in RIBE-Materialien: RIBE nennt die Gesamtprovision an unterschiedlichen Stellen mit 25 % (aktuelle FAQ: 10 % Vermieter / 15 % Mieter) bzw. 20 % (ältere Seite). Ebenso variiert die Aussage zum Teilkasko-Selbstbehalt („entfällt” vs. 500,00). Wir haben diese Punkte offen benannt; maßgeblich ist stets der im Buchungsprozess und Mietvertrag ausgewiesene Wert.
- SF-Klasse Deutschland: Der Schutz der Schadenfreiheitsklasse ist für Deutschland nicht ausdrücklich dokumentiert, sondern folgt aus dem Vorrang der Gruppenpolice und der Nicht-Belastung des Privatversicherers. Der explizite „Bonusverlust”-Schutz ist nur für die Schweiz belegt.
- Notrufnummern: Auf RIBE-Webseiten (+49 800 000 9619) und dem Qover-Formular (+49 800 000 4224) werden für Deutschland unterschiedliche Nummern genannt.
- Zahlungs- & Fristangaben: Monatliche Auszahlung; laut AGB Auszahlung des Mietzinses abzüglich Servicegebühr und Versicherungsprämie „innert 30 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages”. Stornotabelle (Mieter): >48 h keine Kosten, 24–48 h 25 %, 3–24 h 40 %, <3 h bzw. Nichterscheinen 100 %.
- Quellen: Primär web.ribeme.com (FAQ, Versicherung, So funktioniert’s, AGB), ergänzt durch Helvetia-Publikationen, das Qover-Schadenformular sowie die unabhängigen 1000PS-Praxistests. Stand: August 2026.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind stets die aktuellen AGB von RIBE Moto AG sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/AKB) der Helvetia in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung. Fragen? — Kontakt.